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Wichtige Änderungen für Grundstückseigentümer ab 2023

Das im Entwurf vorliegende sog. Jahressteuergesetz 2022 bietet für Immobilienbesitzer Neu-Entwicklungen, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.

1. (Höher-)Bewertung von Grundstücken für Schenkungsteuer- / Erbschaftsteuerzwecke

Das Bewertungsgesetz soll an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14.07.2021 angepasst werden. Die Änderungen betreffen insbesondere das Ertrags- und das Sachwertverfahren (aber auch die Verfahren zur Bewertung von Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Grundstücken auf fremden Grund und Boden).

Im Einzelnen ist folgendes geplant (nur Überblick):

Grundstücksbewertung im Ertragswertverfahren:

Grundstücksbewertung im Sachwertverfahren:

Die Kombination der vorgenannten Änderungen können z. T. erhebliche Wertsteigerungen zur Folge haben. Simulationen sprechen von einer Anhebung der sog. Bedarfswerte für Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerzwecke von im Einzelfall 30 % bis zu – im Extremfall – 50 % über den aktuellen Bedarfswerten.

Beachten Sie bitte:

Die Änderungen sind auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 anzuwenden. Wer ohne-hin konkret eine schenkweise Übertragung von Grundstücken vorhat, sollte schnell darüber nachdenken, ob er dieses Vorhaben nicht bereits im Jahr 2022 umsetzt. Sprechen Sie uns an!