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Mit Pressemitteilung vom 09.06.2021 hat das BMWi bekannt gegeben, dass die Überbrückungshilfe III und auch die Neustarthilfe bis einschließlich September 2021 verlängert werden.

Konkret handelt es sich dabei um das Programm Überbrückungshilfe III Plus bzw. Neustarthilfe Plus und umfasst die Monate Juli – September 2021 . Es ist ein eigenständiger Förderantrag zu stellen, wobei der Zeitpunkt der erstmaligen Antragsstellung noch nicht bekannt gegeben wurde.

Im Wesentlichen gelten bei der Überbrückungshilfe III Plus die gleichen Bedingungen wie bisher (sprich insbesondere ein Umsatzrückgang von mindestens 30% pro Fördermonat). Zusätzlich werden folgende Neuerungen aufgenommen:

Wir haben noch keine abschließende Information erhalten, ob die branchenspezifischen Sonderförderungen (Veranstaltungen und Einzelhandel) sowie die Digitalisierungsförderung und der Eigenkapitalzuschuss ebenfalls verlängert werden. Sobald wir diesbezüglich Neuigkeiten „in Erfahrung“ bringen, lassen wir Ihnen die entsprechenden Informationen zukommen.

Dies gilt selbstverständlich auch für detaillierte Informationen zu der Ausgestaltung und der Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus. Sobald diese veröffentlicht sind, werden wir Sie wie gewohnt informieren.

Bei konkreten oder auch allgemeinen Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner unserer Kanzlei selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus Dortmund
Ihr hsp-Team

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Redaktionsschluss des Newsletters war der 14.06.2021.