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Die letzten Jahre waren über die Maße ereignisreich und haben durch so unterschiedliche Themen wie Coronakrise, Lieferkettenprobleme und zuletzt die Energiekrise große Herausforderungen an alle gestellt, die am Wirtschaftsleben teilhaben – also an jeden von uns.

Man konnte sicherlich die Hoffnung haben, dass wir wieder in etwas ruhigeres Fahrwasser kommen. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Bundesregierung und Gesetzgeber haben die Pflicht, auf geänder te Bedingungen so zu reagieren, dass unser Wirtschaftsstandort und damit letztlich unser Wohlstand so weit wie möglich gesichert bleiben. Wie schwer sich der Gesetzgeber aktuell tut, belastbare und planbare Rahmenbedingungen zu schaffen, die noch dazu an den richtigen Stellen wirken, sehen wir daran, dass „die Ampel“ aktuell mit einem Verhandlungskompromiss aufwartet, der noch keine Rechtskraft erlangt hat und bei dem auch derzeit unsicher ist, ob er in der nunmehr vorliegenden Form Rechtswirkung entfalten wird.

Für uns stellt sich dann die Frage, ob wir mit einer Information an Sie warten, bis alles in trockenen Tüchern ist oder ob wir Ihnen den aktuellen (Zwischen-?) Stand vorstellen. Wir haben uns für Letzteres entschieden, tun dies aber mit dem expliziten Hinweis auf die Vorläufigkeit in Bezug auf einzelne Gesetzgebungsstände.

Mit dem geplanten Wachstumschancengesetz gab es durchaus einen Ansatz, zahlreiche Entlastungen einzuführen, beispielsweise die bessere Abzugsfähigkeit von Aufwendungen sowie Investitionsanreize für klimafreundliche Technologien auf den Weg zu bringen. Aufgrund der Uneinigkeit zwischen Bundesrat und Bundestag konnte dieses Gesetz jedoch nicht mehr im Jahr 2023 verabschiedet werden. Ob die angedachten Maßnahmen des Gesetzes – aufgrund der aktuellen Debatten um den Haushalt 2024 und der Uneinigkeit auf Regierungsebene – überhaupt oder in „abgespeckter“ Version umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Es passt allerdings in das Bild, welches „die Ampel“ abgibt, dass ein so großes und wichtiges Maßnamenpaket vor Jahresende nicht finalisiert worden ist und bis auf weiteres „auf Halde“ gelegt wurde.

Aufgrund der zum 01.01.2024 in Kraft tretenden Regelungen des sogenannten Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsgesetzes (MoPeG), war es erforderlich, einzelne Steuergesetze sowie die Abgabenordnung redaktionell anzupassen, um in vielen Bereichen den aktuellen (steuerlichen) Status Quo beizubehalten – natürlich immer vorausgesetzt, dass das auch vom Gesetzgeber gewollt ist. Diese Anpassungen sollten im Rahmen des Wachstumschancengesetzes erfolgen. Da dieses jedoch nicht – wie oben bereits beschrieben – im Jahr 2023 verabschiedet wird, mussten die erforderlichen Anpassungen kurzfristig in das Kreditzweitmarkförderungsgesetz implementiert werden, welches letztlich am 15.12.2023 durch den Bundesrat final verabschiedet wurde. Beachtet man, dass das MoPeG bereits im Sommer 2021 im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht wurde, wirft auch diese Entwicklung (insb. erforderliche Anpassung einzelner Steuergesetze etwas mehr als 2 Wochen vor dem relevanten Stichtag) kein gutes Licht auf die am Gesetzesvorhaben Beteiligten. Es ist für jeden im Wirtschaftsleben handelnden Akteur (hier insbesondere Unternehmer und Immobilienbesitzer) nicht akzeptabel, dass für grundlegende Parameter (wie beispielsweise Steuergesetze) keine Planbarkeit gegeben ist. Der Gesetzgeber lässt den unternehmerisch ausgerichteten Bürger gefühlt im Regen stehen.

Ein weiteres großes Thema sind die detaillierten Klarstellungen der Finanzverwaltung zur Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen. Hierdurch konnten nun einige Zweifelsfälle bei diesem Thema geklärt werden und die Anwendung der schon ab dem Jahr 2022 geltenden Regeln wird sicherer. Wiederkehrende Dauerbrenner sind Themen, die mit der Einkommensteuer und den Werbungskosten zusammenhängen, also etwa Mobilität, Homeoffice, Arbeitszimmer etc. Hier muss man den Behörden zugestehen, dass sie einige durchaus steuerzahlerfreundliche Regelungen entwickelt haben. Und zu guter Letzt haben wir auch in diesem Jahr wieder die Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit analysiert.

Hervorzuheben sind aus unserer Sicht insbesondere folgende Themen / Einzelaspekte:

Unsere Mandanten-Information soll Ihnen dabei helfen, die für Sie relevanten steuerlichen Themen zu erkennen, um in diesem Bereich, zusammen mit unserer Unterstützung, optimal aufgestellt zu sein.

Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kon­taktieren Sie uns deshalb gerne, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dar­gestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gemeinsam mit Ihnen, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen Lösungswege oder mögliche Alternativen auf.

Der Bearbeitungsstand dieses Newsletters sowie der verlinkten Anlagen ist der 19.12.2023.