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in den vergangenen Jahren sind die Preise auf dem Immobilienmarkt stark gestiegen. Dies führte zu einer „automatischen“ Erhöhung der Kaufnebenkosten. Hervorzuheben ist dabei die Belastung mit der Grunderwerbsteuer, die in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit 6,5% zu Buche schlägt.

Bereits per Runderlass vom 2. Mai 2022 hat das Ministerium der Finanzen in NRW eine Ermäßigung auf die Grunderwerbsteuer angekündigt und die Rahmenbedingungen hierfür festgelegt. Die dahingehenden Informationen können über die NRW-Bank unter nachfolgendem Link abgerufen werden:

https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/Bisher war es noch nicht möglich, entsprechende Anträge bei der NRW-Bank zu stellen. Lediglich eine Registrierung für den Newsletter konnte durchgeführt werden. Nunmehr verlautet, dass die Antragsstellung ab dem 30. August 2022 möglich werden soll.

Diesen Umstand möchten wir zum Anlass nehmen, um Sie über die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung zu informieren:


1. Allgemeines

2. Gegenstand

3. Voraussetzungen

4. Art, Umfang und Höhe der Vergünstigung

5. Verfahren


Für weitere Rückfragen und ergänzende Erläuterungen zu dieser Thematik stehen Ihnen die bekannten Ansprechpersonen in unserem Hause selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße aus Dortmund, bleiben Sie gesund!

Ihr hsp-Team


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